Jetzt steuerlich richtig starten:
Klarheit bei Gründung, Unternehmensführung oder Vermögensplanung –
mit einer einstündigen, individuell abgestimmten Erstberatung.
Jetzt verbindlich buchen und auf den Punkt beraten lassen.
Warum Erstberatung bei Schlecht und Partner?
Individuelle Lösungen statt Steuerfloskeln
Unsere Mandanten schätzen klare Aussagen, verständliche Empfehlungen und einen Weitblick, der über den Steuerbescheid hinausgeht.
In der einstündigen Erstberatung für 250,00 € zzgl. MwSt. analysieren wir Ihre individuelle Situation und geben konkrete Handlungsempfehlungen – ohne Verpflichtung. Die Kosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein (z. B. gemäß § 9 EStG). Bitte prüfen Sie dies individuell.
Die Erstberatung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine verbindliche steuerliche Stellungnahme. Verbindliche Auskünfte erteilen wir ausschließlich in Form einer schriftlichen Stellungnahme, die wir Ihnen auf Wunsch im Anschluss an den Termin auf Basis der besprochenen Informationen und einer individuellen Honorarvereinbarung gerne erstellen.
- Beratung durch ein erfahrenes Team aus Steuerberatern und Fachexperten
- Persönlich, vertraulich und digital
- Klare, verständliche Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
- Spezialisierte Experten für Ihr konkretes Anliegen
Der erste Schritt zu steuerlicher Klarheit beginnt hier.
Ob Gründung, Unternehmensentwicklung oder Vermögensstruktur, wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen –
lösungsorientiert und individuell.
Jetzt Termin für Ihre persönliche Erstberatung reservieren:
Erstberatung mit Expert:innen
Unsere Kompetenzfelder
Entsprechend unserer Leistungsschwerpunkte ergeben sich nachstehende Themenfelder, in denen wir Mandanten intensiv beraten:
- Tax Due Diligence
- Financial Due Diligence
- Steuerliche Nachfolgeplanung
- Mittelstandsfinanzierung
- Umwandlungssteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Steuerliche Bewertungsfragen
- Unternehmensbewertung
- Steuerliche Transaktionsberatung (M&A Tax)
- Tax Compliance
So funktioniert die Erstberatung
Ein erfahrener Steuerberater aus unserem Team wird Ihnen im Termin konkrete Handlungsempfehlungen geben –
individuell, verständlich und lösungsorientiert.
Ihre steuerliche Fragestellung im Fokus
Wir bündeln Experten- und Spezialwissen
Wir betreuen unsere Mandanten nicht nur vollumfänglich, sondern bringen unsere Expertisen sowohl in der laufenden Mandatsbeziehung wie auch in (interdisziplinären) Projekten ein.
Neben Leistungskompetenzen verfügen wir auch über umfangreiche Branchen-expertisen.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel einer steuerlichen Erstberatung?
Die Erstberatung dient dazu, Ihren individuellen Sachverhalt zu verstehen, relevante Fragen zu erfassen und erste steuerliche Einschätzungen zu geben. Sie erhalten eine klare Orientierung, welche Themen relevant sind und wie eine weitere Zusammenarbeit aussehen kann.
Welche Themen eignen sich für eine Erstberatung?
Unsere Erstberatung ist besonders geeignet für komplexe oder grenzüberschreitende Fragestellungen, zum Beispiel:
- Wegzug aus Deutschland (z. B. VAE/Dubai, Kanada, USA etc.)
- Immobilienbesteuerung und Strukturierung
- Unternehmensgründung, Holdingstrukturen, internationale Steuerfragen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steuerliche Risiken bei Selbstständigkeit und GmbH-Strukturen
Wie läuft die Erstberatung ab?
Die Erstberatung dauert 60 Minuten und kann
- persönlich in unserer Kanzlei in Stuttgart,
- telefonisch, oder
- virtuell (Videocall)
stattfinden.
Im Termin werden
- Ihr Sachverhalt aufgenommen,
- Ihre Fragen konkretisiert,
- erste steuerliche Hinweise gegeben, und
- das weitere Vorgehen abgestimmt.
Erhalte ich im Termin eine verbindliche steuerliche Beurteilung?
Nein. Verbindliche steuerliche Stellungnahmen erstellen wir ausschließlich schriftlich, basierend auf den im Termin erhobenen Informationen.
Nach dem Termin erhalten Sie dafür eine separate Honorarschätzung.
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung kostet 250 EUR zzgl. USt (Pauschalpreis).
Eine Terminbestätigung erfolgt erst nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Die Anmeldung zur Erstberatung erfolgt ausschließlich über unsere Online-Buchung auf unserer Webseite.
- Rufen Sie unsere Seite www.steuerliche-erstberatung.de auf.
- Klicken Sie auf „Jetzt Erstberatung buchen“.
- Wählen Sie Ihr Thema/Anliegen aus und schildern Sie uns kurz Ihre Fragestellung.
- Suchen Sie sich im Online-Kalender einen passenden Termin aus.
- Zahlen Sie die Beratungspauschale von 250,00 € zzgl. MwSt. bequem über PayPal (auch Kreditkarte möglich).
- Sie erhalten automatisch eine Terminbestätigung sowie Erinnerungs-E-Mails vor dem Termin.
Bei Rückfragen zur Buchung können Sie uns natürlich weiterhin per E-Mail oder telefonisch kontaktieren – die verbindliche Terminreservierung erfolgt jedoch über das Online-Buchungssystem.
Muss ich Unterlagen vorab einreichen?
Wenn für Ihre Fragestellung relevant, können Unterlagen wie Verträge, Bescheide oder Auszüge zur Vorbereitung hilfreich sein. Wir informieren Sie bei Bedarf, welche Dokumente wir vorab benötigen.
Was passiert nach der Erstberatung?
Nach dem Termin erhalten Sie ein strukturiertes Angebot für:
- eine schriftliche steuerliche Stellungnahme oder
- eine laufende steuerliche Begleitung,
je nach Fragestellung und Bedarf.
Die weitere Beauftragung erfolgt nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen.
Für wen ist die Erstberatung besonders geeignet?
Für Privatpersonen, Unternehmer, Expats und Investoren, die eine fundierte steuerliche Erstorientierung wünschen – insbesondere bei internationalen und komplexen Sachverhalten.
Warum ist die Erstberatung kostenpflichtig?
Unser Anspruch ist es, Ihnen innerhalb einer Stunde bereits fundierte, praxiserprobte und hochwertige Informationen zu geben.
Die Pauschale deckt:
- die Vorprüfung des Sachverhalts,
- die fachkundige Beratung durch eine spezialisierten Steuerfachkraft,
- die Zusammenfassung sowie Next Steps im Anschluss.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Sie erreichen uns jederzeit unter:
Oder über unsere Website: www.schlecht-partner.de
Ihre Steuerkanzlei mit Weitblick
Schlecht und Partner – Ihre Kanzlei für komplexe Anforderungen
Mit Standorten in Stuttgart, München und Nürnberg begleiten wir Mandanten in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Unsere Beratung reicht von klassischer Steueroptimierung über digitale Prozessberatung bis hin zur Begleitung bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und Nachfolgeregelungen.
Schlecht und Partner München
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
-
Leopoldstraße 158
80804 München - +49 (0)89 / 24 29 16 0
- info@schlecht-partner.de
Schlecht und Partner Nürnberg
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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90402 Nürnberg - +49 (0)911 47 78 12 0
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Schlecht und Partner Stuttgart
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
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Friedhofstraße 45/47
70191 Stuttgart - +49 (0)711/ 40 05 40 0
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Haftungsausschluss / Rechtlicher Hinweis (für Steuerberatungsgesellschaften)
Die auf dieser Website angebotene steuerliche Erstberatung wird von zugelassenen Steuerberatern unserer Steuerberatungsgesellschaft erbracht und unterliegt den berufsrechtlichen Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Trotz sorgfältiger Prüfung und Beratung nach bestem Wissen und Gewissen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen der Erstberatung erteilten Auskünfte, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Erstberatung dient der ersten Orientierung und der Erörterung Ihres Anliegens. Sie ersetzt keine umfassende und verbindliche steuerliche Beratung auf Grundlage der vollständigen Sachverhalts- und Beleglage. Verbindliche steuerliche Auskünfte (z. B. Anträge auf verbindliche Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO) sowie die Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen oder sonstigen verbindlichen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt sind nicht Gegenstand der Erstberatung.
Jede steuerliche und rechtliche Umsetzung der besprochenen Empfehlungen erfolgt auf eigenes Risiko des Mandanten. Wir empfehlen, vor verbindlichen Schritten eine umfassende Auftragsberatung mit Prüfung aller relevanten Unterlagen zu vereinbaren.
Die allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) und die aktuellen Honorarsätze unserer Steuerberatungsgesellschaft gelten ergänzend.